Gesetzlich Versicherte Die Kassenzulassungen für psychologische
Psychotherapeuten sind trotz der ambulanten Versorgungsengpässe stark begrenzt.
Ich verfüge über die vollen Qualifikationen - habe eine Approbation und einen Eintrag in das Arztregister, bin
jedoch kein Vertragspsychotherapeut. Eine Abrechnung der Therapiekosten mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt durch mich daher im sogenannten Kostenerstattungsverfahren.
Dies ist möglich, wenn Sie sich um einen Therapieplatz bei mehreren Kollegen mit Kassenzulassung bemüht haben, aber in nächster Zeit und angemessener Entfernung keinen Therapieplatz bekommen.
Wenn Sie Interesse haben, können wir die notwendigen Voraussetzungen hierfür natürlich auch telefonisch abklären. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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