Privat Versicherte Bei Privatpatienten übernimmt der Versicherungsträger in der
Regel die vollen Kosten. Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bitte prüfen Sie Ihre
Versicherungsleistungen oder erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten
Krankenversicherung nach Ihren Vertragsgestaltungen für die Kostenübernahme bei
Psychotherapie.
Beihilfeberechtigte Beihilfeberechtigte bekommen in der Regel 50-100% der Kosten ihrer Therapie vom
Versicherungsträger erstattet.
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